Einzuleitende Erläuterungen
Aufbau:
Der Vorschlag unterstützende und einzuleitende Maßnahmen zur Stabilisierung der Unternehmen und ihrer Töchter im Ausland, die durch die Japankrise bedingt sind“
beschreibt das Vorgehen, den Ablauf und die Aufgaben der Unternehmen.
Die Unternehmen ermittelt die zusätzliche Anforderungen innerhalb ihrer Werke mit der Geschäftsleitung und den beteiligten Fachpersonen.
Das Ermitteln der Wirksamkeit der personellen einzuleitenden Maßnahme und ihrer Fortführung. Im Bereich der verstärkten personellen Maßnahmen sind das Wirtschaftsministerium und die regionalen Wirtschaftsstellen immer involviert.
Gültigkeit:
Da Veränderungen zu erwarten sind, werden die Unterstützungsmaßnahmen abgeändert und angepasst.
Die Unterstützungsmaßnahmen können von alle Unternehmen, ab sofort in Anspruch genommen werden.
Sie sollen zur Ermittlung von Anforderungen dienen und Abläufe vereinfachen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützungsmaßnahmen für die zusätzlichen Anforderungen aus der Industrie und ihren ausländischen Töchter
I Zusätzliche personelle Unterstützungsmaßnahmen
1. Zuweisung von Personal für zusätzliche Maßnahmen
2. Werks-Standortgespräche
3. Unterstützungsplanung
4. Beurteilung
II Aufgaben der beteiligten Fachpersonen
1. Auslöser
2. Industrielle Fachkräfte
3. Dolmetscher
4. Geschäftsführung/Fachkommission (Anforderer)
5. Wirtschaftsbehörden
III Anhang
a Merkblatt: Zur Weitergabe von Anforderungen
b Merkblatt Vorgehensweise bei der Umsetzung in den Firmen
c Glossar
IV Formulare
a Unterstützungsplanung
b Standortgespräche
Gezielte Unterstützungsmaßnahmen zugunsten ausländischen Töchterunternehmen
V Integrative und interdisziplinäre Zusammenarbeit
a Zuweisung bei verstärkten Maßnahmen
b Vereinbarung für die Integrative und interdisziplinäre Zusammenarbeit
c Integrative und interdisziplinäre Zusammenarbeit bei den Kernindustrien
d Integrative und interdisziplinäre Zusammenarbeit (Formulare)
I Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen
1. Zuweisung von Personal für zusätzliche Maßnahmen
Durch die Möglichkeit der Zuweisung von Personal durch die Wirtschaftsbehörde werden auch durch diese alle Einsatzangelegenheiten delegiert bzw. bearbeitet. Dazu gehört unter anderem die Planung großer Einsätze und Zuweisungen von Personal für bestimmte industrielle Maßnahmen.
Aber auch für die Alltagsarbeit regelt diese Stelle wesentliche Dinge. Hier werden die grundsätzlichen Vorgaben verbindlich festgelegt. Das heißt, hier wird zum Beispiel festgelegt, wann und wie viele zusätzliche Mitarbeiter zur Unterstützung der Maßnahmen eingesetzt werden und in welchem Umfang die Unterstützungsmaßnahme zu organisieren sind.
Unternehmen die nur eine kurze Zeit Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen durch zusätzliche Mitarbeiter benötigen, können ohne Standortgespräch gefördert werden.
Über die Zuweisung von längerfristigen Maßnahmen entscheidet die Behörden- Leitung.
Diese Maßnahmen werden in Zusammenhang mit einem Standortgespräch besprochen und der Wirtschaftsbehörde vorgelegt.
Ablauf Zuweisung zusätzlicher Maßnahmen:
1. Geschäftsleitung oder Industriellen Fachkräfte nehmen personelle Schwierigkeiten oder Personalengpässe wahr, die durch die Japankrise bedingt sind
2. Geschäftsleitung und Industrielle Fachkräfte tauschen sich aus und lassen die Ergebnisse des Gesprächs in den Arbeitsprozess einfließen.
3. Falls es weitere Maßnahmen braucht, laden die Industriellen Fachkräfte zu einem Standortgespräch ein. Daran nehmen die handelnde Behörde, Entscheidungsträger der Wirtschaft, Industriellen Fachkräfte, und wenn möglich der Abteilungsleiter des betroffenen Unternehmens teil. Nach Bedarf werden weitere Fachpersonen oder die Geschäftsleitung beigezogen. Die Leitung obliegt den Industriellen Fachkräften. Die Protokollführung wird entsprechend den Vorgängen abgesprochen.
4. Am Werks-Standortgespräch (siehe A2) werden die verschiedenen Sichtweisen
ausgetauscht und zur Kenntnis genommen. Maßnahmen und Unterstützungsziele
werden besprochen, festgelegt und protokolliert.
5. Das Protokoll des Werk-Standortgespräches, welches durch die Industriellen Fachkräfte erstellt wird, gilt als Antragsformular, und wird durch die
Geschäftsführung oder einer Sonderkommission der Behörde zugestellt.
6. Die Wirtschaftsbehörde verfügt über die Maßnahmen und informiert die Geschäftsleitung.
7. Die Überprüfung der Unterstützungsziele und Maßnahmen erfolgt nach einem halben, spätestens aber nach einem Jahr. Die Fallführung liegt bei den Industriellen Fachkräften.
Eine Maßnahme kann nach einem Werks-Standortgespräch abgeschlossen werden.
Es erfolgt ein Antrag durch die Industriellen Fachkräfte über die Geschäftsleitung an die Wirtschaftsbehörde über die Weiterführung/Änderung oder einen Abschluss der unterstützenden Maßnahmen.
Die Geschäftsleitung ist mit einer Ablehnung einer Maßnahme nicht einverstanden:
Gegen einen Entscheid durch die Wirtschaftsbehörde kann Beschwerde eingelegt oder erhoben werden.
Anmeldung bei den Industriellen Fachkräften:
Einer Abklärung geht in der Regel ein Werks-Standortgespräch voraus.
Eine Abklärung durch die Industriellen Fachkräfte wird durchgeführt, wenn
- von den Beteiligten im Werks-Standortgespräch keine Einigung über die
Zusätzlichen Maßnahmen erzielt werden kann,
Die Wirtschaftsbehörde wird über die Anmeldung informiert.
Firmen können sich weiterhin ohne vorher geführtes Werks-Standortgespräch für eine unterstützende personelle Maßnahme bei einer Wirtschaftsberatung mit industriellen Fachkräften anmelden, jedoch nicht für eine Abklärung.
Ablauf im Überblick
bei Antrag auf Weiterführung von Maßnahmen kann eine Wirtschaftsberatung beigezogen werden
Schwierigkeit / besonderer Förderbedarf wird wahrgenommen
Austausch, Fachgespräch, Beratung
(Geschäftsführung, Industriellen Fachkräfte, ev. weitere Fachpersonen)
Maßnahmen durch Geschäftsführung (Industriellen Fachkräfte)
Werks-Standortgespräch (Runder Tisch a Standort des betroffenen Werkes)
• Geschäftsführung, Industriellen Fachkräfte, Behörden und eventuell weitere Fachpersonen tauschen sich aus, vereinbaren Maßnahmen und Unterstützungsziele und halten diese schriftlich fest (Protokoll mit Antrag)
• Antrag geht an die Wirtschaftsbehörde
• Wirtschaftsbehörde verfügt die Maßnahmen
Werks-Standortgespräch (Runder Tisch)
• Geschäftsführung, Industriellen Fachkräfte, Wirtschaftsbehörde, Abteilungsleiter und eventuell weitere Fachpersonen tauschen sich über die Zielerreichung aus und vereinbaren die weiteren Schritte (Protokoll mit Antrag)
• Antrag geht an Wirtschaftsbehörde
• Wirtschaftsbehörde verfügt (bei Bedarf) weitere Maßnahmen, keine weiteren Maßnahmen,
Zusätzliche Maßnahmen bei Bedarf Hinzuziehung von Industriellen Fachkräften
(interdisziplinäre Zusammenarbeit)
spätestens nach einem Jahr:
Maßn. greifen nachweislich nicht
Maßn. genügen nachweislich nicht
nachhaltiges Verfahren keine weiteren Maßnahmen
keine weiteren Maßnahmen
weitere zusätzliche Maßnahmen
2. Werks-Standortgespräche
Das Verfahren „Werks-Standortgespräche“ beschreibt das strukturierte
Vorgehen hin zur individuellen Unterstützungsplanung. Es unterstützt eine
ressourcenorientierte Sichtweise und dient der Klärung, ob und welche Maßnahmen
für eine Werk oder einer Produktionsstätte in der momentanen unternehmerischen Situation angemessen sind.
Kommen die Beteiligten zum Schluss, dass eine FörderMaßnahme angezeigt ist,
entwickeln sie einen entsprechenden Vorschlag. Diese Maßnahmen werden beim
Standortgespräch konsensorientiert und gemeinsam besprochen.
Solche Maßnahmen müssen von der Geschäftsleitung besprochen und durch die Wirtschaftsbehörde bewilligt werden.
Das Werks-Standortgespräch ist für verschiedene fachbezogene Gesprächsanlässe geeignet.
Wenn eine Produktionsstätte langfristig durch zusätzliches Personal gefördert wird, muss ein Standortgespräch stattfinden.
In der Broschüre „Werks-Standortgespräche“ Ein Verfahren zur Unterstützungsplanung und Zuweisung von Zusätzlichen Maßnahmen, werden die einzelnen Schritte des Gesprächsablaufs und die dafür vorgesehenen Instrumente detailliert beschrieben. Dieses Vorgehen ist für die Werks-Standortgespräche verbindlich.
Auslöser
Auslöser für ein Werks-Standortgespräch ist die Wahrnehmung der Geschäftsführung, des Unternehmens oder weiterer Fachpersonen, welche die Situation eines Werkes oder eines Teilbereiches gemeinsam betrachtet und zum Ergebnis kommt, dass eine zusätzliche personelle Maßnahme eingeleitet werden soll. .
Vorbereitung
Die Industriellen Fachkräfte laden alle Personen, gemäß A1, zum Standortgespräch ein. Alle Beteiligten halten ihre Beobachtungen in einem Vorbereitungsformular „Gemeinsames Abschätzen und das Anforderungsprofil “ fest.
Durchführung des Gesprächs
Im Gespräch werden die Bestandsaufnahmen zusammengestellt und gewichtet. Dabei soll eine gemeinsame Sicht, ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden, um die Situation möglichst gut erfassen zu können. Wie die Beschreibung der Situation erfolgt auch die Festlegung der nächsten Schritte und Unterstützungsziele nach einheitlichen Kriterien.
Protokoll
Das Werks-Standortgespräch wird protokolliert.
Das Protokoll enthält
- die zentralen Unterstützungsziele als Basis für die individuelle Unterstützungsplanung,
- Maßnahmen der Beteiligten (z.B. Kontrolle Lastenheft),
- Vorschläge für bestimmte zusätzliche Maßnahmen
- einen Termin für das nächste Standortgespräch.
- Maßnahmendurchführung
- Antrag an die Wirtschaftsbehörde
(Broschüre: „Werks- Standortgespräche“ s.Seite )
3. Unterstützungsplanung
Die Erfolgs- und Unterstützungsziele sowie die Verantwortlichkeit der Beteiligten (Geschäftsleitung, Wirtschaftsbehörde, Industriellen Fachkräfte, gegebenenfalls weitere Fachpersonen) werden im Protokoll des Werks-Standortgespräches festgelegt.
Auf Grund der im Werks-Standortgespräch festgelegten Erfolgszielvereinbarungen
erarbeitet die Industriellen Fachkräfte in Zusammenarbeit mit den Betroffenen Abteilungen die individuelle Unterstützungsplanung. Darin werden ausgehend vom aktuellen Bedarfs- und Krisenstand die zu erreichenden Erfolgsziele- und Entwicklungsziele sowie die vorgesehenen Maßnahmen- und Arbeitsschritte und der zur Verfügung stehende Zeitrahmen festgehalten. Die Unterstützungsplanung wird von der Industriellen Fachkräfte und den Abteilungen gemeinsam umgesetzt.
Zur Unterstützungsplanung gehören:
- ein Entscheid darüber, in welchen industriellen relevanten Bereichen ein
Abteilung speziell gefördert werden soll
- das Einrichten von Frühwarnsystemen fokussiert auf die Bereiche mit speziellem
Analysebedarf (z.B. IT-Abteilungen)
- Beschreibung der konkreten Maßnahmen und der Zielsetzungen
- eine Stellungnahme zum künftigen zusätzlichen Unterstützungsbedarf
Die Unterstützungsplanung ist klar abzugrenzen vom Konzernergebnis, von der
Gewinn- und zielorientierten normativen Beurteilung. Während in der Beurteilung eines Unternehmen ausschließlich festgestellt wird, wo das Unternehmen im Vergleich zu Branchen ähnlicher Unternehmen hinsichtlich der Produktion- und Fertigungstiefe steht, konzentriert sich der Unterstützungsplanung primär auf die zur Prozesserhaltenden notwendigen Maßnahmen und das dazu zusätzliche anzufordernde Personaldes jeweiligen Werkes eines Unternehmens die durch die Japankrise bedingt sind.
Vorlagen für die Unterstützungsplanung sind im Abschnitt Formulare (D2) zu finden.
Diese sind als Arbeitshilfen gedacht und können angepasst werden.
4. Beurteilung/Erhebung
Die Verantwortung für die Gesamtbeurteilung der produktionskritischen Prozesse liegt bei der Wirtschaftsbehörde. Die Industriellen Fachkräfte werden bei der Beurteilung hinzugezogen.
Grundsätzlich sollen alle produktionsrelevanten Prozesse begutachtet und beurteilt werden. Das Ziel der integrativen Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen ist, dass möglichst viele Unternehmen mit differenzierten Anforderungen Unterstützung erreichen. Auch die Prozesserhaltung von Unternehmen mit besonderen Innovativen High-Tec Produktionsprozessen ist Teil dieses integrativen Unterstützungsplans.
Individuelle unterstützende Maßnahmenziele
Ist durch das Werks-Standortgespräch der Bedarf nach individuellen unterstützenden Maßnahmen erkenntlich, können solche für die Unternehmen vereinbart werden. Die Konzernführung ist von der Geschäftsleitung über die gegenwärtigen
Konsequenzen bezüglich der Maßnahmen im Werk aufzuklären.
Individualisierte Maßnahmen werden dann für ein Werk festgelegt,
wenn in erheblichem Ausmaß, wiederholt und über längere Zeit die Produktionsziele
nicht erreicht werden. Eine längere Phase der gezielten unterstützenden- und einzuleitenden Maßnahmen und das regelmäßiges Standortgespräch mit Überprüfung der Produktionszielerreichung geht einer Maßnahme von individuellen Produktionszielen immer voraus. Die Geschäftsleitung überprüft die Produktionsziele und meldet der Wirtschaftsbehörde die individualisierten Produktionsziele zurück.
Weil individuell festgelegte Produktionsziele für die einzelne Werke bezüglich des weiteren unterstützenden Maßnahmenverlaufes einschneidende Konsequenzen haben können, ist im Verlauf der Entscheidungsfindung in der Regel eine
wirtschaftsprüfende Abklärung vorzusehen. Diese soll insbesondere auf das
Wirtschaftspotenzial und auf jederart weitere (bisher allenfalls nicht erkannte)
Zusammenhänge von Produktionsschwierigkeiten fokussieren.
Anforderungsbericht
Wurden im Werks-Standortgespräch für einzelne Unternehmensbereiche
individuelle zusätzliche personelle Ziele vereinbart, so wird die Beurteilung in einem Anforderungsbericht festgehalten. Der Anforderungsbericht wird von der Industriellen Fachkräften verfasst und unterschrieben. Ein Anforderungsbericht kann auch erstellt werden, wenn mit Unterstützung der Industriellen Fachkräfte an den zusätzlichen bedingten personellen Zuweisungen gearbeitet wird, sofern diese im Werks-Standortgespräch entsprechend vereinbart wurden.
Gutachten
Alle unterstützten Werke erhalten ein offizielles Gutachten.
Das Gutachten wird von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige, der Produktionsbericht von den Industriellen Fachkräften unterzeichnet.
5. Internationale Unterstützende Maßnahmen- und einzuleitende Maßnahmen
Ziel der internationalen unterstützenden Maßnahmen
Die Internationale unterstützende personelle Maßnahme ist ein Prozess. Ziel aller Bemühungen ist die optimale zusätzliche personelle unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen für aller produzierenden und fertigenden internationalen Werke bzw. Unternehmen wo ein personalengpass bedingt durch die Japankrise verursacht wurde.
Die Geschäftsführung als Ganzes ist verantwortlich
für die möglichst optimale Umsetzung der personellen unterstützenden- bzw. eingeleiteten Maßnahme für ihre Werke. Die Abteilungsleiter setzen die personellen Anforderungen der Maßnahme im Einzelnen um.
Für Unternehmensbereiche bzw. Werke mit besonders schweren zu erwartenden personellen Problemen werden vor allem integrative und nur, wenn nötig additive personelle Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen angewendet.
2. Personell übergreifende unterstützende und einzuleitende Maßnahmen
Charakteristik
Sehr unternehmensspezifisch
Produktionen am gleichen Produkt auf verschiedenen Prozesswegen, mit unterschiedlicher
Produktionstiefen und unterschiedlichen Prozesstechniken können bei Störungen zu zusätzlichen personellen Engpässen führen, ebenso macht die Frühdiagnose von solchen Engpässen zusätzlichen Personalbedarf nötig.
Solche Analysen sollten häufig innerhalb einer gesplitteten länderübergreifenden Logistikkette stattfinden, die durch die Japankrise bedingt gefährdet sind.
Inhalt / Methodik
Prozessübergreifende Teamarbeit
Kurzfristige – und Einzel-Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen evtl. aufgrund von:
- Teilleistungsschwächen
- Fremdsprachigkeit
- Besonderem Know-How, Innovationgrad und High-Tec Produktionen
Erläuterung
Übergreifende personelle Unterstützungsmaßnahmen entstehen in enger Zusammenarbeit mit den Industriellen Fachkräften. Sie sind vernetzt mit den Unternehmensprozessen und -inhalten.
Sie sind bezüglich Zielsetzung, Vorgehen und Unterstützungsergebnis für alle transparent.
Eine mögliche Form von übergreifenden Unterstützenden- und einzuleitenden personellen Maßnahmen ist mit prozessübergreifenden Teamgesprächen abzusichern. Im gemeinsamen Planen, Durchführen und Auswerten der Personalengpässe ergeben sich neue Möglichkeiten für die differenzierte und individualisierte Unterstützende und einzuleitende Maßnahme.
Nicht allein die Produktionsaufrechterhaltung, sondern auch die Produktionsprozess- begleitung und die individuelle Prozessüberwachung im Unternehmen bekommen in diesen Unternehmen einen wichtigen Stellenwert.
Die Industriellen Fachkräfte ist in der übergreifenden Unterstützende und einzuleitenden Maßnahme die Fachperson für die Maßnahmen und die Unterstützung bei Produktionsproblemen, Produktionsschwächen und die Fachperson für besondere Unternehmen mit hohen Innovationsgrad und High-Tec.
3. Additive unterstützende und einzuleitenden personelle Maßnahmen
Charakteristik
Führt zu zusätzlichem Organisationsaufwand
Oftmals wird an einem anderen Thema zur Verbesserung der Unternehmen gearbeitet
Findet oftmals außerhalb der Unternehmen getrennt statt
Inhalt / Methodik
Unterstützende und einzuleitende Maßnahmen evtl. aufgrund von:
- Teilleistungsschwäche
- Fremdsprachigkeit
- Einleiten von Trainingskursen und Fortbildungsmaßnahmen
- Ermittlung von Personalengpässen
- Abschätzen von zukünftigen unterstützenden Maßnahmen zur Erhaltung von Logistikketten
- Ermittlung von Störanfälligkeiten
Erläuterung
Unter additiven unterstützenden- und einzuleitenden personellen Maßnahmen versteht man Maßnahmen, welche eine zusätzliche Organisation bedingen: z.B. Sprachunterricht,
Trainingskurse, Fortbildungsmaßnahmen die außerhalb der betroffenen Produktionsstätte, etc. eingeleitet werden. Additive Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen
unterscheiden sich bezüglich der personellen Unterstützung zur Prozesserhaltung von Produktionsstätten. In diesen Maßnahmen wird vermehrt der soziale-menschliche Ansatz verwendet. Bei der Durchführung additiver Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Schwierigkeiten der an dem Prozess beteiligten Menschen ebenso Berücksichtigung finden. Die Zusammenarbeit sowie die Kooperation sowie das Einbindung aller Bezugspersonen sollten gewährleistet sein.
II Aufgaben der beteiligten Fachpersonen
1 Auslöser
Grundsätzliche Aufgaben
Sie tragen die Hauptverantwortung für alle Produktionsprozesse in den Werken und somit auch für die eingeleiteten Maßnahmen in ihren Unternehmen, sie berücksichtigen, dass der Maßnahmenplan Gestalt annimmt und nach den Vorgaben des Maßnahmenplans, der Erhalt oder die Wiederherstellung des Prozesses ermöglicht wird.
Sie
- · beziehen frühzeitig die Beteiligten mit dem besonderen Fachwissen zur Ermittlung der Erfordernissen in möglichst viele Bereiche ein. Für Werke mit besonderen komplexen Anforderungen stehen ihnen zusätzlich Fachleute zur Seite.
- · nehmen bei auftretenden Schwierigkeiten oder Fragen frühzeitig Kontakt mit den
Industriellen Fachkräften und anderen Fachpersonen auf.
- · arbeiten bei der Planung weitergehender Maßnahmen mit und unterstützen und
begleiten Maßnahmen und leiten neue Maßnahmen, gemäß Vereinbarung des Werks-
Standortgespräches, ein.
- · sprechen gemeinsam mit den Industriellen Fachkräften die Situation durch und leiten additive
Maßnahmen, wie z.B. Fort- und Umschulungsmaßnahmen ab.
- · arbeiten mit allen Werkszugehörigen an einem Arbeitsklima, in dem Verständnis
für Produktion und Fertigungsschwierigkeiten sowie gegenseitige Unterstützung möglich ist.
- · beurteilen der Produkte, Produktionsstätten und ziehen bei Bedarf zur Beurteilung Fachpersonen bei.
Zusammenarbeit:
- · sie arbeiten mit allen beteiligten Fachpersonen zusammen.
- · sie besprechen der laufenden Arbeit und überprüfen regelmäßige die Fortschritte in den Werken anhand der vereinbarten personellen unterstützenden- und eingeleiteten Maßnahmen.
- zusammen unter Einbeziehung der Industriellen Fachkräfte und weiteren, erarbeiten sie weiter zusätzliche unterstützende Maßnahmen, wenn diese von Nöten sind.
Standortgespräch:
- · sie planen und gestalten des Werks-Standortgespräch mit den Industriellen Fachkräften.
2 Industrielle Fachkraft
Voraussetzungen
Die Industriellen Fachkraft verfügt über ein Diplom der Ingenieur Wissenschaften oder der Wirtschaftsinformatik
Grundsätzliche Aufgaben
Die Industriellen Fachkräfte sind Fachpersonen für die Ermittlung der Notwendigkeit der Maßnahme und der Bewertung der zusätzlichen Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen. Sie arbeiten mit an der Umsetzung der und Förderung der Maßnahme.
(siehe A5).
Insbesondere unterstützen sie die Geschäftsführung, wenn besondere zeitkritische produktionskritische Erfordernisse eintreten, die in einem Werk eine ergänzende integrative unterstützende und einzuleitende Maßnahme erfordern.
Sie legen die Anforderungen der Unterstützenden- und einzuleitenden Maßnahmen mit, wenn nötig, mit weiteren Fachkräften für den zur Aufrechterhaltung der besonderen produktionskritischen Erfordernisse im Bereich der Produktion fest.
Begutachtung:
Sie
- · beobachten einzelne Werke und Produktionsprozesse.
- · erfassen Produktionsschwierigkeiten und -engpässe früh.
- · arbeiten prophylaktisch.
- · klären ab oder leiten Abklärungen ein.
- · unterstützen und setzen die Anforderungen für Werke mit Produktionsschwierigkeiten und Engpässen in Maßnahmen zeitnah um und passen diese wenn nötig an. Sie leiten mit der Geschäftsführung die Zusammenarbeit mit den Fachkräften an. Das Diskutieren, Planen und Ermitteln der Unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen geschieht im Teamgespräch, in Kleingruppen oder einzeln nach vorherige Absprache und Planung.
- · stellen Materialen für die personellen Maßnahmen zur Verfügung.
- · dokumentieren den Verlauf der Entschärfung des Produktionsengpasses bzw. der -schwierigkeit anhand von Statuspläne, Gesprächsprotokollen über die eingeleiteten Arbeitsschritte und über die laufenden Planung.
- · werden beigezogen bei der Beurteilung der von ihnen speziell unterstützten Werke und Produktionsbereiche. Wurden im Werks-Standortgespräch für einzelne
Produktionsgegenstände individuelle Unterstützungsziele vereinbart, wird die Beurteilung in
diesen Bereichen in einem Produktionsbericht festgehalten.
- · verfasst einen Entwurf des Produktionsberichts und bespricht diesen mit der
Geschäftsleitung.
- · dokumentieren den Verlauf der Maßnahme anhand der Förderpläne, der
Gesprächsprotokolle, der Arbeitsschritte und der laufenden Planung.
- · erstellen aufgrund der übergeordneten Unterstützungsziele, die im Werks-Standort- gespräch festgelegt wurden, eine individuelle Unterstützungsplanung.
Zusammenarbeit:
- · bringen die Belange der Unternehmen und der Wirtschaftsbehörde ins Team ein.
- · erstellen in Zusammenarbeit und auf der Grundlage des Werks-Standortgesprächs Förderpläne und nehmen, wenn nötig personelle Anpassungen vor.
- · arbeiten bei der personellen Maßnahmen für das Werk mit der beteiligten Geschäftsleitung oder deren Vertretung, den Fachpersonen und den Fachdiensten zusammen.
- · sprechen mit der Fachkräften die Anforderungen durch, die sie im Teamgespräch festgelegt haben.
- · sind regelmäßig um eine ganzheitliche Erfassung der personellen Werkssituation bei
Produktions- und Personalschwierigkeiten zusammen und sind um die Zusammenarbeit mit der Fachperson bemüht.
- · geben bei auffälligen Veränderungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes Unterlagen weiter, welche für eine weitere personelle unterstützende und einzuleitenden Maßnahmen notwendig sind.
Standortgespräch:
- · organisieren und planen in Absprache mit der Geschäftsleitung das Werks-Standortgespräch.
3 Dolmetscher/Sprachunterstützung/Übersetzer
Voraussetzungen Alle verfügen über ein anerkanntes Lehrdiplom
Grundsätzliche Aufgaben
Die Dolmetscher/Sprachunterstützung/Übersetzer beseitigen im Rahmen einer international übergreifenden Prozessschwierigkeit die Verständigung. Sie beraten zudem die Geschäftsführung bezüglich Sprachweiterbildungen für ausländische dazugewonnenen Fachkräfte, die über keine deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Aufgaben
Sprachstandserhebung die zu einem Werk vorgenommen werden, werden protokolliert und im Werks-Standortgespräch festgehalten. Die Sprachunterstützungsziele orientieren sich an den jeweiligen Gegebenheiten und Situation.
- · sie arbeitet bei notwendigen sprachunterstützenden Maßnahmen mit den industriellen Fachkräften und den beteiligten Abteilungsleitern/ Geschäftsführung zusammen.
Die sprachunterstützenden Maßnahmen werden zudem halbjährlich gemeinsam im Rahmen des Werks-Standortgesprächs überprüft.
Zusammenarbeit
- · sie arbeitet bei den unterstützenden und einzuleitenden Maßnahmen bei internationalen Prozessen mit den Abteilungsleitern/Geschäftsleitung, industriellen Fachkräften und den Fachpersonen zusammen.
Standortgespräch
- · sie nehmen am internationalen prozessübergreifenden Werks-Standortgespräch teil.
4 Geschäftsleitung/Fachkommission (Anforderer)
Das Unternehmen kann die Verantwortung für die zusätzlichen Anforderungen durch die Geschäftsführung einer Fachkommission übertragen.
Diese
- · verfügt die zusätzlichen Maßnahmen. Sie entscheidet welche personellen
unterstützenden und einzuleitenden Maßnahmen angezeigt sind und in welchem Werk die Maßnahme eingeleitet wird, und welche Produktionsengpässe davon betroffen sind.
- · orientiert die Geschäftsleitung über die unterstützenden und einzuleitenden Maßnahmen in ihrem Werk.
- · hat Kenntnis in Wirtschaftsbelangen und Fertigungstechniken und im Erstellen von Wirtschaftsanträgen und der Führung von Werks-Standortgesprächen. Sie haben die Gesamtübersicht über alle Anforderungen, Zuweisungen und Einteilungen.
- · hat Kenntnis über die Betriebsorganisation mit den jeweiligen individuellen
Produktions- und Fertigungszielen.
- · plant, koordiniert und genehmigt den Einsatz- und Stundenplan der industriellen Fachkräfte und weiteren Fachpersonen.
- · ist mitverantwortlich für die Infrastruktur und die Ausrüstung.
- · fördert die Ausbildung der Fachpersonen.
- · entscheidet bei Uneinigkeit zwischen den beteiligten Personen über die Zuweisung
von Fachpersonal zu den Unterstützungsmaßnahmen.
- · ist Anlauf- und Schlichtungsstelle bei Uneinigkeit der beteiligten Personen.
- · fördert und koordiniert den Entwicklungsprozess.
- · evaluiert Erfolg und Entwicklung der gesamten Anforderungen der unterstützenden und einzuleitenden Maßnahmen.
- · sorgt für konzeptuelle Grundlagen.
- · orientiert die Unternehmer und Geschäftsleitung über die zusätzlichen Anforderungen des Unternehmens.
- · informiert die Wirtschaftsbehörde über die Organisation und die Entwicklung des
Zusätzlichen Anforderungen.
- · besucht die Fachkräfte und Industriellen Fachkräfte während ihrer Tätigkeit.
- · bespricht die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den Industriellen Fachkräften.
- · bildet Kernteams.
- · achtet darauf, dass die Anforderungen der personellen Entlastung dienen.
- · achtet darauf, dass die Fachkräfte nicht von zu vielen Fachpersonen
in ihrer Arbeitet unterbrochen werden.
B7 Wirtschaftsbehörde
- · bewilligt die konzeptuellen Grundlagen zu den personell unterstützenden und einzuleitenden Maßnahmen.
- · werden von der Geschäftsleitung über die zusätzlichen Anforderungen informiert.
C Anhang
C1 Merkblatt: Zur Weitergabe von Angaben zum Unternehmen und zum Werk
Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzrechts dürfen Daten nicht so
einfach gesammelt und weitergegeben werden. Es steht aber außerhalb jedem
Zweifels, dass unentbehrliche Angaben, welche zur Erfüllung einer auf gesetzlicher
Grundlage beruhenden Aufgabe gehören, bearbeitet und auch weitergegeben werden dürfen.
Die Tätigkeit als Berater oder als Behördenmitglied ist eine solche
gesetzliche Aufgabe. Damit stellt sich nicht die abstrakte Frage, ob etwas weitergeben oder erfragen darf, sondern vielmehr, ob die Daten unentbehrlich sind.
geschrieben von uadler
\\ tags: atompolitik, aufbau, hilfe, japan, japankrise, kommunikation, krise, krisenbewältigung, struktur, super-gau, unternehmen, wiederaufbau, wirtschaft, wirtschaftshilfe, wirtschaftsstrategie